Befreiung der Rundfunkgebührenpflicht

Befreiungsgründe, Antragstellung

Wenn Sie bestimmte Vorraussetzungen erfüllen, können Sie von der Rundfunkgebühr befreit werden.

Eine detailierte Übersicht der Befreiungsgründe und Ermäßigungen erhalten Sie auf der Internetseite des Rundfunkbeitrages.

Beratung und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie im Rathaus, Team Soziale Beratung.
Gerne leiten wir Ihre Unterlagen an die Rundfunkgebühreneinzugszentrale in Köln weiter.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Befreiuung von der Rundfunkgebührenpflicht
  • Bescheinigung SGB II oder SGB XII
  • Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen