Fluglärm über Hochheim: Es muss leiser werden!

Wir fordern: Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr und eine Lärmobergrenze deutlich unter 55 dB(A)

Seit dem 21. Oktober 2011 muss die Rhein-Main-Region mit der neuen Nordwest-Landebahn des Frankfurter Flughafens „leben.“ Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat zwar die neue Landebahn für rechtlich zulässig erklärt, aber auch für ein Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr gesorgt.  Das reicht nicht aus. Namhafte Wissenschaftler weisen auf neue Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung über die schädliche Wirkung von Fluglärm auf die Gesundheit des Menschen hin, die alarmierend sind. Die NORAH-Studie bestätigt das.

Es ist heute schon zu laut! Schon heute verursachen die etwa 480.000 Flugbewegungen im Jahr einen Fluglärm und weitere Emissionen, die wir für zu hoch halten. Wenn dann auch noch die früher einmal prognostizierten 701.000 Flugbewegungen in Frankfurt abgewickelt werden sollten, führt das zu einer nicht hinnehmbaren Steigerung der Beeinträchtigungen und Belästigungswirkung auf die hier wohnenden und arbeitenden Menschen.

Es gilt, ein Nachtflugverbot für die gesamte Nachtzeit, also zwischen 22 und 6 Uhr, zu etablieren und einen „Lärmdeckel“ festzulegen, der vom Flugbetrieb nicht überschritten werden darf. Momentan hoffen wir auf Schritte in diese Richtung durch die von der Hessischen Landesregierung im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung einer Lärmobergrenze. Diese soll deutlich unter den für den Ausbaufall errechneten Lärmwerten verankert werden. Eine Chance für die Region. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hochheim am Main hat dazu einstimmig Anfang 2016 konkrete Vorschläge in die Beratung eingebracht, die wie folgt zusammengefasst werden können:

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Ergebnisse der NORAH-Studie zur Kenntnis und fordert die für den Flughafen Frankfurt am Main zuständige Planfeststellungsbehörde auf, unverzüglich eine Lärmobergrenze einzuführen, die bis spätestens 31. Dezember 2030 dafür sorgt, dass der Luftverkehrs-Dauerschallpegel in allen Städten und Gemeinden signifikant unter dem Wert von55 dB(A) liegt und sich an den Werten der TA Lärm orientiert.

Durch eine jährliche Absenkung des Fluglärmwertes um mindestens 0,4 dB(A) ist eine entsprechende Lärmgrenze zu erreichen.

In Kenntnis der derzeitigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Nachtflugverbot fordert die Stadtverordnetenversammlung weiterhin die Ausweitung des Nachtflugverbotes auf die gesetzliche Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr.

Diese Vorschläge haben wir dem zuständigen Hessischen Wirtschafts- und Verkehrsministerium vorgelegt. Sie sollen, wie das Ministerium in seiner Antwort formuliert, bei der Erarbeitung eines Konzepts für eine Lärmobergrenze einbezogen werden. Gespannt warten wir nun auf das Ergebnis der Beratungen in Wiesbaden.

Bestandsaufnahme: Wie wirkt sich der Flugbetrieb in Frankfurt auf Hochheim aus?

Situation bei „Westbetrieb“

Für die Parallelbahnen gibt es zwei Betriebsrichtungen, je nach Wind: An etwa drei von vier Tagen herrscht Betriebsrichtung 25: Dabei landen alle Flugzeuge von Osten (Offenbach, Frankfurt am Main). Für Starts wird meist die Startbahn 18 West benutzt. Aber etwa ein Drittel der Starts gehen nach Westen, nämlich entweder über Flörsheim, Hochheim oder über die Südumfliegung.

Der Anteil der startenden Flugzeuge über Hochheim soll sich in den nächsten Jahren weiter reduzieren, wenn es nach den Flugroutenbelegungen geht, die dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegen. Die meisten Maschinen, die bei Betriebsrichtung 25 von den Parallelbahnen abheben, fliegen bereits über die sogenannte Südumfliegung, tangieren also Hochheim nicht mehr. Sie drehen nach dem Start von der Centerbahn nach Süden ab, fliegen zwischen Nauheim und Groß-Gerau eine Kurve in westliche und dann etwa auf Rheinhöhe in nördliche Richtung. Für die Nord- und Weststädter und Massenheimer ist es also leiser geworden. Man darf aber nicht vergessen, dass die Südumfliegung für neue Betroffenheiten in Nauheim, Groß-Gerau und bis hinüber zur anderen Rheinseite sorgt. Die Südumfliegung ist auch kein „Geschenk“ der Flugroutenplaner an unsere Einwohner, sondern Folge der notwendigen Fehlanflugverfahren für die neue Landebahn: wenn ein Flugzeug darauf zur Landung ansetzt, darf ihm kein von der Centerbahn startendes in die Quere kommen. Es dreht also nach Süden ab.

Situation bei „Ostbetrieb“

Bei Ostwind gilt Betriebsrichtung 07. Da sieht es über Hochheims Süden deutlich schlimmer aus. Im Jahresmittel kommt diese Betriebsregelung an etwa 25 % der Tage zum Einsatz. Betriebsrichtung 07 bedeutet: keine Starts in Richtung Westen, aber alle Landungen werden für uns seh- und hörbar. Die Hälfte der Frankfurt anfliegenden Maschinen nutzt nun die um 1.400 m näher an Hochheim herangeführte Anfluggrundlinie zur neuen Landebahn. Diese Anfluggrundlinie überquert unsere Südstadt und verläuft sehr knapp neben dem Hochhaus Herderstraße 21 zum Aufsetzpunkt. Weil die neue Landebahn näher an Hochheim liegt als die bisher vorhandenen Bahnen, ist der Aufsetzpunkt früher erreicht. Dadurch sind die Flieger auch deutlich niedriger als früher. Meist fliegen sie in 1.900 ft (579 m) Höhe über unsere Oststadt.

Ostwind geht oft mit einer Hochdruckwetterlage einher. Deshalb ist diese Betriebsrichtung besonders bei schönem Wetter anzutreffen und wirkt dann noch viel störender als sonst.

Wie laut ist es bei uns? Ergebnisse der Fluglärmmessungen

Auf dem Dach unseres Altenwohnheimes in der Schwedenstraße 2 hat die Fraport eine Messstelle für Fluglärm aufgestellt. Einzelne Überflüge verursachen Lärmwerte bis über 80 dB(A). Die gesetzlichen Grundlagen zur Berechnung des Fluglärms sind aber so gestrickt, dass diese Einzelschallwerte kaum eine Rolle spielen. Die gerechneten Dauerschallpegel nach Fluglärmgesetz, Grundlage auch für Entschädigungsansprüche etc., sehen viel zu harmlos aus: aus den hohen Werten, die gemessen wurden, ergibt sich unter Berücksichtigung der mittleren Betriebsrichtungsverteilung ein Dauerschallpegel von ca. 56 dB(A) am Tage und ca. 48 dB(A) in der Nacht. Die auf Monatsbasis zusammen gefassten Messergebnisse der Fraport kann man sich unter www.fraport.de , Infoservice Fluglärm, Fluglärmmessung ansehen.

Wir haben ein eigenes Lärmmessgerät angeschafft und auf dem Dach eines Hauses in der Südstadt, genau dort, wo die Anfluggrundlinie verläuft, installiert. Der Deutsche Fluglärmdienst betreibt diese Anlage.  Die sehr umfangreiche Aufarbeitung der Messungen ist unter www.dfld.de abrufbar. Jedes einzelne Fluglärmereignis ist über dieses Verfahren zuzuordnen und kann näher untersucht werden.

Die Lärmmessungen dort bestätigen die extremen Lärmbelastungen für die Einwohner in der Südstadt und in der südlicheren Oststadt.

Wir sind keine Flughafen-Gegner!

Der Frankfurter Flughafen ist ein wertvoller Teil unserer Region mit all den Vor- und Nachteilen, die eine solche hat: Arbeitsplätze und Lärm, gute Infrastruktur zum Leben und verstopfte Verkehrsadern. Aber die 2011 vorgenommene Erweiterung ist für die Menschen, die in dieser Region leben und arbeiten, und für den Raum, in dem wir uns befinden, nicht verträglich. Machen wir uns nichts vor: 700.000 Flugbewegungen, wie sie für 2020 einmal prognostiziert wurden, machen mehr Lärm als 480.000, wie sie vor der neuen Landebahn abgewickelt wurden. Uns in Hochheim trifft es auch. Dass es im neuen Baugebiet Flörsheim-Nord noch schlimmer ist, weil die Flugzeuge dort in 250 m Höhe über die Dächer fliegen, ist kein Trost. Eher Grund, solidarisch mit den anderen Akteuren in der Region weiter zu kämpfen für ein besseres Nebeneinander zwischen Flughafen und dem Rest.

Wir unterstützen unsere Bürgerinitiativen, die Wissenschaftler, die sich für klare Grenzen des Fluglärms einsetzen und unsere Nachbarkommune Flörsheim, die für ihre Bürgerinnen und Bürger um ein vernünftiges Nebeneinander mit dem Flughafen vor den zuständigen Gerichten streitet.

Was können Sie tun? Wo gibt es weitere Informationen?

Sie können sich den aktiven Bürgerinitiativen und Vereinen anschließen! Sie können montags um jeweils 18 Uhr an den Mahnwachen und Demonstrationen im Terminal I des Flughafens teilnehmen. Dort versammeln sich Menschen aus allen Orten der Region, um den Forderungen nach mehr Lärmschutz  Nachdruck zu verleihen.

Es gibt einige gut aufbereitete Internet-Seiten, die Ihnen einen Überblick über die Flugrouten, die Lärmbelastung und alle mit dem Flugbetrieb verbundenen Informationen geben können. Auch die Bürgerinitiativen und Vereine sind über ihre Internet-Seiten am besten zu erreichen. Holen Sie sich zusätzliches Wissen bei

www.zukunft-rhein-main.de (Aktionsgemeinschaft von Kreisen, Städten und Gemeinden)

www.widema.de (Bürgerinitiative Widema und Verbindung zum Deutschen Fluglärmdienst (DFLD), der mit unserer Unterstützung ein eigenes Fluglärm-Monitoring anbietet)

www.dfs.de (Deutsche Flugsicherung im Menü „Fliegen und Umwelt“, „Flugverläufe“)

www.fluglaerm-protest.de (Bürgerinitiative Flörsheim-Hochheim)

www.gegenwind2011.de (Verein GEGENWIND 2011 Rhein-Main e. V.)

www.umwelthaus.org (Infoportal des Forums Flughafen und Region)

Jetzt online: Der Aktionssong von Heribert Schlosser und Co. "Losst uns die Nacht in Ruh!"

Ansprechpartner

Ernst-Willi Hofmann, Magistratsrat a. D., früher hauptamtlich mit der Materie vertraut, ist Beauftragter der Stadt Hochheim am Main für die Angelegenheiten Flughafen Frankfurt und Fluglärm. Er vertritt die Stadt in überörtlichen Gremien (z. B. Fluglärmkommission, Aktion Zukunft Rhein-Main) und steht Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.

E-Mail: ernst-willi.hofmann@hochheim.de

Telefon: +49 151 46339115

Lärmaktionsplan Hessen

https://rp-darmstadt.hessen.de/presse/%C3%B6ffentliche-bekanntmachungen/verkehr/umgebungsl%C3%A4rm