Alter Friedhof
Flörsheimer Straße 13-17, 65239 Hochheim am Main
Die verschiedenen Grabarten bzw. Bestattungsformen werden in § 14 der Friedhofsordnung der Stadt Hochheim am Main geregelt. Die Bestattungsgebühren werden in der Gebührensatzung zur Friedhofsordnung der Stadt Hochheim am Main geregelt.
Grabmale, Grabeinfassungen, Grababdeckungen
Die Aufstelllung eines Grabmales, Einfassung und Grababdeckung muss von der Friedhofsverwaltung genehmigt werden. Aus dem Antrag müssen Art und Verarbeitung des Werkstoffes, sowie Inhalt und Form der Beschriftung ersichtlich sein. Eine Zeichnung im Maßstab 1:10 ist beizufügen. Die Genehmigung ist schriftlich zu beantragen. Der Antrag kann als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Es sind Grabeinfassungen und Teilabdeckungen zugelassen, bei denen mindestens ein Drittel der Grabfläche von der Abdeckung frei zu halten und gärtnerisch zu gestalten ist. Für Grabmale gelten folgende Höchstmaße inklusive Sockel:
Einzelgräber | Höhe: 1,20 m | Breite: 0,85 m |
Doppelgräber | Höhe: 1,20 m | Breite: 1,30 m |
Kindergräber | Höhe: 0,70 m | Breite: 0,40 m |
Urnengräber/stehende Grabmale | Höhe: 0,70 m | Breite: 0,50 m |
Urnengräber/liegende Grabmale | Höhe: 0,50 m | Länge: 0,60 m |
Die Gebühr für die Genehmigung beträgt 41,00 Euro.
Weitere Regelungen können aus der Friedhofsordnung der Stadt Hochheim am Main §§ 26, 27, 28 29 und 30 entnommen werden.
Formulare
Barrierefreiheit
Hier finden sich Informationen zum barrierefreien Zugang auf den Alten Friedhof.
Ulla Wollek (Sachbearbeiterin Friedhofsverwaltung)
Amt für Bauen und Stadtentwicklung
Telefon: | +49 6146 900-166 |
Fax: | +49 6146 900-199 |
E-Mail: | ulla.wollek@hochheim.de |
Gebäude: | Leuchter-Villa, Burgeffstraße 15, 65239 Hochheim am Main |
Zimmer-Nr.: | 2. OG |
Postanschrift: |
Magistrat der Stadt Hochheim am Main Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |