Schiedsperson

Das Schiedsamt führt nach dem Hess. Schiedsamtsgesetz Schlichtungsverhandlungen über bürgerliche Rechtsstreitigkeiten durch. Es ist ferner in Strafsachen die zuständige Schlichtungsstelle. Die Schiedspersonen, welche die Aufgaben des Schiedsamtes ehrenamtlich wahrnehmen, werden von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Sie bedürfen der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichtes, der auch die unmittelbare Dienstaufsicht über sie ausübt.Wir über unsEs gibt in jeder Stadt Schiedspersonen. Wichtig ist der Ort/Ortsteil, in der Ihr Streitgegner wohnt. Für Hochheim und Massenheim führen wir unsere Verhandlungen im Alten Rathaus, Kirchstraße 13 durch. Wenn alle Parteien einverstanden sind, nehmen beide Schiedspersonen daran teil.

Name und Anschrift der für andere Orte zuständigen Schiedspersonen erfahren Sie bei der örtlichen Polizei oder Amtsgericht, auch bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung und im Internet.

 · Wir arbeiten kostengünstig.
 · Wir arbeiten unparteiisch.
 · Es gibt weder Gewinner noch Verlierer.
 · Ein bei uns abgeschlossener Vergleich ist 30 Jahre lang vollstreckbar.

Und - wenn alles nicht hilft?
Als außergerichtliche Schlichtungsstelle können wir eine amtliche Bescheinigung der Erfolglosigkeit des Schlichtungsversuches zur Vorlage bei Gericht ausstellen. Diese Bescheinigung ist bei allen vorher geschilderten Delikten zwingende Voraussetzung, um eine Klage bei Gericht einreichen zu können.

Schlichten statt richten

Sie sitzen bei der Schiedsfrau/dem Schiedsmann am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem. Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben einen Eid geleistet, der uns verpflichtet, unparteiisch tätig zu sein. Wir sind keine Juristen, das ist auch nicht nötig. Denn wir sprechen keine Urteile, sondern finden zusammen mit den beiden Gegnern eine Lösung Ihres Problems, mit der beide Parteien einverstanden sind. Selbstverständlich werden wir für diese Tätigkeit regelmäßig geschult und ausgebildet. Wir unterliegen außerdem einer ständigen Aufsicht und Qualitätskontrolle durch die Direktorinnen und Direktoren der für uns zuständigen Amtsgerichte.

 Unsere Erfolgsliste

 Wir erbringen nachweislich eine Erfolgsquote von über 50%. Ein Schlichtungserfolg führt bei den „Streithähnen“ zu einer höheren Zufriedenheit, denn beide sind mit dem Ergebnis des Vergleichs einverstanden. Es gibt bei uns also keinen Sieger oder Besiegten wie bei einer Entscheidung durch ein Gerichtsurteil. Dies ist besonders dann von großem Vorteil, wenn es sich bei den Streitenden z.B. um Nachbarn oder Ex-Freunde handelt. Eine solche gemeinsam gefundene Lösung des Problems ist eine wichtige Voraussetzung für den weiteren Umgang der beiden miteinander.

 Wir sind nicht unbezahlbar

Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Es sind daher lediglich Verfahrens- und Sachkosten (Porto usw.) zu zahlen. Unabhängig vom Streitwert können die Beteiligten schon für unter 40,-- Euro einen Vergleich schließen und sich unter Umständen diese Kosten sogar noch teilen.

Unsere Referenzen

 Das Schiedsamt ist eine seit über 180 Jahren bestehende und funktionierende Institution, die sich bewährt hat.

Zuständigkeiten

Das Schiedsamt führt nach dem Hess. Schiedsamtsgesetz Schlichtungsverhandlungen für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten durch. Es ist ferner in Strafsachen die zuständige Schlichtungsstelle. Folgende Delikte fallen z.B. in das Aufgabengebiet der Schiedspersonen:

 · Beleidigung
 · Körperverletzung
 · Sachbeschädigung
 · Hausfriedensbruch
 · Drohung
 · Verletzung des Briefgeheimnisses.

Bei den oben genannten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten. Die Schiedspersonen, welche die Aufgaben des Schiedsamtes wahrnehmen, werden von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Sie bedürfen der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichtes, der auch die unmittelbare Dienstaufsicht über sie ausübt.

Anschrift und Kontakt

Schiedsperson: Frauke Jensen-Bernhardt
Anschrift:

Altes Rathaus

Kirchstraße 13
65239 Hochheim am Main

Tel.: 06146 / 8493230
E-mail info@schiedsamt-hochheim.de
Stellvertretende Schiedsperson: Richard Molitor
Anschrift:

Altes Rathaus

Kirchstraße 13
65239 Hochheim am Main

Tel.: 06146 / 8493230
E-Mail: info@schiedsamt-hochheim.de