Informationen zur Verwendung personenbezogener Daten im Rahmen von Bewerbungsverfahren des Magistrats der Stadt Hochheim am Main

Aufgrund von Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) werden die folgenden Informationen zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Bewerbungsverfahren des Magistrat der Stadt Hochheim am Main mitgeteilt:

1. Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ist der Magistrat der Stadt Hochheim am Main (Burgeffstraße 30/ Le Pontet-Platz; Tel. 06146/ 9000; bewerbung@hochheim.de)

2. Den behördlichen Datenschutzbeauftragten, Herrn Schön, erreichen Sie über den Magistrat der Stadt Hochheim am Main, Burgeffstraße 30/ Le Pontet-Platz, 65239 Hochheim und datenschutzbeauftragter@hochheim.de.

3. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt aufgrund von § 23 Abs. 2 Sätze 1 und 3 i.V.m. Abs. 8 Satz 2 HDSIG zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens.

4. Die personenbezogenen Daten der Bewerberinnen und Bewerber werden für die Dauer des Bewerbungsverfahrens, beginnend mit dem Eingang der Bewerbungsunterlagen, durch den Magistrat der Stadt Hochheim am Main gespeichert und spätestens sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht.

5. Den Bewerberinnen und Bewerbern stehen aufgrund des HDSIG und der DSGVO die folgenden Rechte zu:

Recht auf Auskunft

Bewerberinnen und Bewerber können nach Art. 15 DSGVO Auskunft über ihre durch den Magistrat der Stadt Hochheim am Main verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In dem Auskunftsantrag sollte das Anliegen präzisiert werden, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.

Recht auf Berichtigung

Sollten die die Bewerberinnen und Bewerber betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, kann eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO verlangt werden. Sollten die Daten unvollständig sein, kann eine Vervollständigung verlangt werden.

Recht auf Löschung

Unter den Bedingungen des Art. 17 DSGVO und des § 34 HDSIG können die Bewerberinnen und Bewerber die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DSGVO haben die Bewerberinnen und Bewerber das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der sie betreffenden Daten zu verlangen.

Recht auf Widerspruch

Nach Art. 21 DSGVO haben die Bewerberinnen und Bewerber das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der sie betreffenden Daten zu widersprechen.

Recht auf Beschwerde

Wenn Bewerberinnen und Bewerber der Auffassung sind, dass durch den Magistrat der Stadt Hochheim Main bei der Verarbeitung ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet wurden, können sie sich mit einer Beschwerde an behördlichen Datenschutzbeauftragten Herrn Schön oder an  die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Dies ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Tel. 0611 / 1408-0.

6. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten durch die Bewerberinnen und Bewerber ist nicht gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben. Die Bewerberinnen und Bewerber sind zur Bereitstellung ihrer personenbezogenen Daten nicht verpflichtet. Die Bereitstellung personenbezogener Daten in Form von Bewerbungsunterlagen ist jedoch Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchführung des Bewerbungsverfahrens.

7. Eine Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs. 1 und 4 DSGVO erfolgt nicht.