Hochheimer gegen Fluglärm
Hochheimer Initiative gegen Fluglärm - kein Ausbau
Wer ist vom Fluglärm und Flughafenausbau betroffen?
- Alle, die in Hochheim leben oder arbeiten und mit Hochheim und der Region verbunden sind.
- Denn durch Lärm, Abgase, und Flugunfälle:
- Nimmt die Gefährdung der Gesundheit zu.
- Nimmt die Wohnqualität rapide ab.
- Es droht der soziale und wirtschaftliche Abstieg der Stadt, wenn diejenigen, die es sich leisten können, wegziehen.
- Alle Immobilieneigentümer in Hochheim und in der Region.
- Denn:
- Wer will noch in Hochheim und der Region wohnen?
- Die Immobilienpreise fallen bereits, Kauf- und Mietinteressenten ergreifen vor dem bereits jetzt existierenden Fluglärm die Flucht.
- Viele Immobilien stehen heute bereits leer und können trotz guter Ausstattung und geringer Preise nicht verkauft/vermietet werden.
- Wer selbstgenutztes Wohneigentum wegen des Fluglärms nur weit unter Preis verkaufen kann, hat praktisch keine Möglichkeit, dem Fluglärm durch einen Wegzug zu entkommen.
- Das Eigenheim ist für uns keine Alterssicherung mehr, wenn wir nur mit Verlust verkaufen können.
- Alle Gastronome und Winzer
- Denn:
- Wer kommt für einen Ausflug nach Hochheim - trotz historischer Altstadt - , wenn über die Wein-und Sektstadt mit "gemütlicher Atmosphäre" jede Minute ein Jet drüber donnert?
- Wer trinkt und genießt Hochheimer Wein, wenn dieser Schadstoffe aus den Flugzeugabgasen enthalten kann?
Was sind unsere Ziele und Forderungen?
Unsere Gesundheit und Wohnqualität dürfen nicht dem ungebremsten Flugverkehr geopfert werden!
Die Wohn- und Lebensqualität muss erhalten bleiben! Und unsere Gesundheit darf nicht aufs Spiel gesetzt werden!
Deshalb fordern wir:
Unsere Gesundheit und Wohnqualität dürfen nicht dem ungebremsten Flugverkehr geopfert werden!
Die Wohn- und Lebensqualität muss erhalten bleiben! Und unsere Gesundheit darf nicht aufs Spiel gesetzt werden!
Deshalb fordern wir:
- Reduzierung der derzeitigen Belastung durch den Flugverkehr,
- kein Ausbau des Flughafens in dicht besiedeltem Gebiet,
- Verlegung der Flugrouten über nicht besiedeltes Gebiet und damit Sicherheit für die Bevölkerung,
- gerechte Verteilung der Belastungen durch den Flugverkehr,
- ein striktes und rechtlich verbindliches Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr,
- die Einschränkung des Flugverkehrs während der Einschlaf- und Aufwachstunden sowie an Wochenenden und
- eine transparente Informationspolitik
Ca. 2000 Hochheimer haben Einspruch gegen den Flughafenausbau erhoben.
Mitglieder der BI und Herr Hofmann (Ihr Ansprechpartner bei der Stadt Hochheim; E-Mail: mailto:hofmann@hochheim.de bei der Übergabe der Einwendungen.
Kontakt der Hochhheimer Initiative gegen Fluglärm - kein Ausbau:
Maria Sixt
Telefon 06146/835626
Eduard Grollmus
Telefon: 06146/8282870
E-Mail: mailto:info@hochheimer-gegen-fluglaerm.de
Mitglieder der BI und Herr Hofmann (Ihr Ansprechpartner bei der Stadt Hochheim; E-Mail: mailto:hofmann@hochheim.de bei der Übergabe der Einwendungen.
Kontakt der Hochhheimer Initiative gegen Fluglärm - kein Ausbau:
Maria Sixt
Telefon 06146/835626
Eduard Grollmus
Telefon: 06146/8282870
E-Mail: mailto:info@hochheimer-gegen-fluglaerm.de
Zielsetzung des Vereines
Für die Bevölkerung von Hochheim stellt sich der derzeitige Betrieb und erst recht der geplante Ausbau des Flughafens als eine enorme Lärmbelastung dar.
Was ist Lärm?
Für die Bevölkerung von Hochheim stellt sich der derzeitige Betrieb und erst recht der geplante Ausbau des Flughafens als eine enorme Lärmbelastung dar.
Was ist Lärm?
Lärm und insbesondere Fluglärm wird von vielen Bürgern als gravierendes Problem wahrgenommen. Für die Einschätzung von Grenzwerten, aber auch für das Verständnis einschlägiger Vorschriften, Normen und Richtlinien ist für Betroffene die Kenntnis einiger physikalischer Grundlagen und Begriffsbestimmungen notwendig. Auf die wichtigsten Voka im Zusammenhang mit Lärm soll im folgenden eingegangen werden, um Ihnen die öffentliche Diskussion um einzuhaltende Dezibelgrenzwerte zu erleichtern. Zunächst stellt sich einmal die Frage, was Lärm eigentlich ist. Als Lärm bezeichnet man unerwünschten, störenden, lästigen und gesundheitsschädlichen Schall. Bei Schall wiederum handelt es sich um mechanische Schwingungen in der Luft. Als Hörschall werden in der Physik diejenigen Schwingungen in der Atmosphäre bezeichnet, die wir hören. Die Intensität von Geräuschen und Schallen wird in Dezibel, abgekürzt dB, angegeben. Je größer die Anzahl der Schwingungen (Frequenz), desto höher empfinden wir einen Ton. Je größer der Schalldruck, um so lauter wird der Ton gehört. Da das menschliche Ohr Töne gleichen Schalldrucks je nach Frequenz unterschiedlich laut empfindet, muss bei Messungen der Schall mit dem sogenannten A-Filter gefiltert werden, damit die gemessenen Pegel dem menschlichen Hörempfinden entsprechen. In der Regel sind die Schallpegel deshalb »A-bewertet« und werden mit dB(A) gekennzeichnet. Die Skala reicht von 0 bis 160 dB(A) - vom nicht wahrnehmbaren Geräusch bis zum ohrenbetäubenden Krach.
Wie ist die rechtliche Ausgangssituation ?
- Das Gesetz zum Schutz vor Fluglärm schreibt lediglich die Ausweisung von Lärmschutzzonen vor, die Baubeschränkungen zur Folge haben und den betroffenen Grundstückseigentümern Entschädigungsansprüche gewähren. Diese Lärmschutzzonen enden aber kurz hinter dem Flughafenzaun und berühren daher nicht das Stadtgebiet von Hochheim. Mangels konkreter Normvorgaben gegen Fluglärmbelästigungen geht die Rechtsprechung von dem Maßstab der Zumutbarkeit aus und betont, daß die besonderen Verhältnisse des Einzelfalles zu berücksichtigen seien. Nach dem Fluglärmschutzgesetz beginnt der Lärmschutzbereich erst bei einem äquivalenten Dauerlärmpegel über 67 dB(A). Das Fluglärmschutzgesetz soll seit 1999 neu novelliert werden., wobei zu erwähnen ist, dass dei Dezibelwerte herabgesetzt werden. Bisher ist jedoch noch keine Novellierung erfolgt. Es gibt leider keine gesetzliche Regelung, in der festgelegt ist, welche Dezibelwerte bei dem Flugbetrieb einzuhalten sind, wie es beispielsweise für Straßenverkehrslärm oder Gewerbebetrieb der Fall ist. Beispielsweise sind für Straßenverkehrslärm oder Gewerbelärm genau einzuhaltende Werte festgelegt, im Gegensatz dazu ist dies jedoch bisher für Fluglärm nicht der Fall.
Wogegen wendet sich der Verein?
Gegen den derzeitigen Fluglärm (Ist-Zustand) gegen den Bau einer Wartungshall für das Großraumflugzeug A380 gegen den Bau einer neuen Landebahn Nord-West Was können SIE tun? Auch die Bürgerinnen und Bürger können sich zum einen gegen den IstZustand, zum anderen gegen den geplanten Ausbau wehren. 1. Ist-Zustand Den Bürgern steht die Möglichkeit offen, die bereits existierenden Betriebsgenehmigungen öffentlich-rechtlich überprüfen zu lassen. Dabei stellt sich dann die Frage, ob nicht das zumutbare Maß an Fluglärm bereits überschritten ist und ob die Behörde ihr Planungsermessen fehlerfrei ausgeübt hat. Ebenso kann beantragt werden, den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss von 1971 auf weitere Lärmschutzvorkehrungen hin zu ergänzen. Mitglieder des Vereins haben am 21.10.2003 klage vor dem hess. Verwaltungsgerichtshof erhoben. Verhandlungstermin fand am 11. -12.11.2003 statt. 2. Landebahn Nord-West Die Bürgerinnen und Bürger können auch bezüglich des Flughafenausbaus ihre privaten Belange geltend machen. Das Raumordnungsverfahren ist abgeschlossen, wonach die geplante Landebahn Nord-West umwelt- und raumverträglich durch das Regierungspräsidium in Darmstadt angesehen wird. In 2004 beginnt das Planfeststellungsverfahren. Das im Vorfeld des Ausbaus stattfindende Raumordnungsverfahren sieht auch die Beteiligung der Öffentlichkeit und damit auch aller Bürger vor. Jeder hat die Möglichkeit, Einwendungen und Bedenken einzubringen. Wesentlich und ganz entscheidend ist die Mitwirkung der Bürger im Planfeststellungsverfahren. Das Planfeststellungsverfahren gewährt jedermann ein Einwendungsrecht. Die Rechte der betroffenen Bürger können nur im Planfeststellungsverfahren geltend gemacht werden. Soweit jemand in eigenen Belangen - insbesondere in seiner Gesundheit, in der Berufsausübung, in seinem Eigentum und Gewerbebetrieb - betroffen ist, ist es besonders wichtig, daß er seine Einwendungen innerhalb der im Anhörungsverfahren vorgegebenen Einwendungsfrist vorbringt. Erst später vorgebrachte Einwendungen und konsequenterweise aus dem Rechtsgut resultierende Ansprüche werden selbst in einem späteren Gerichtsverfahren nicht mehr berücksichtigt. Wird die Frist versäumt, dann sind die Rechte also auch materiell ausgeschlossen. Alle Bürgerinnen und Bürger können sich durch das Vorbringen von Einwendungen aktiv am Planfeststellungsverfahren beteiligen. Die Bürger können im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nicht nur die Unterlassung des Vorhabens, sondern auch spezielle Vorkehrungen gegen Fluglärm sowie - falls diese nicht realisierbar sind - Entschädigungszahlungen fordern. Der Verein »Hochheimer Verein für Lebensqualität - gegen Fluglärm e.V.« wird ihre Bürgerinnen und Bürger über den Stand des Verfahrens »auf dem laufenden« halten und besonders auf die einzuhaltenden Fristen hinweisen. 3. Flughafenausbau A380 Das Planfeststellungsverfahren läuft beim Regierungspräsidium Darmstadt. Für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die Einwendungen erhoben haben, wird ein Anhörungstermin stattfinden, falls das Regierungspräsidium Sie/sie als Betroffene betrachtet. Der »Hochheimer Verein für Lebensqualität - gegen Fluglärm e.V.« wird die Bürgerinnen und Bürger über den Stand des Verfahrens "auf dem Laufenden" halten.
Vorstandsmitglieder
Vorsitzende
Dr. Alfons Klein, Danziger Allee 32, 65239 Hochheim am Main
Tel 06146 9780
Dr. Alfons Klein, Danziger Allee 32, 65239 Hochheim am Main
Tel 06146 9780
Stellvertretender Vorsitzender
Toni Siegfried, Auf der Schanze 19, 65239 Hochheim am Main
Tel 06146 2524
mailto:LTSiegfried@t-online.de.de
Tel 06146 2524
mailto:LTSiegfried@t-online.de.de
Schatzmeister
Klaus Storkebaum, Am Dornbusch 15, 65239 Hochheim am Main
Tel 06145 942007
mailto:Klaus@storkebaum.net
Schriftführer
Werner Dries, Am Bittelborn 1, 65239 Hochheim am Main
Tel.: 06146 5306
Beisitzer
Ursula Haider, Sterngasse 4, 65239 Hochheim am Man
Tel 06146 3133
mailto:walterhaider01@aol.com
Ursula Haider, Sterngasse 4, 65239 Hochheim am Man
Tel 06146 3133
mailto:walterhaider01@aol.com
Maria Sixt,
Telefon 06146/835626
Manfred Ackermann, Ulmenstraße 4, 65239 Hochheim am Main
Klicken Sie hier zum Download der Satzung im PDF Format
Klicken Sie hier zum Download der Beitrittserklärung im PDF Format
Klicken Sie hier zum Download der Genehmigung der neuen Landebahn, Kommentar des “Hochheimer Vereins für Lebensqualität - gegen Fluglärm e.V.”
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