Hochheim klagt gegen das Land Hessen
Die Stadt Hochheim am Main sowie weitere 11 hessischen Städte und Gemeinden haben am 06.12.2011 eine gemeinsame kommunale Grundrechtsklage beim Staatsgerichtshof in Kassel gegen das Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011 eingereicht.
Vor dem Staatsgerichtshof vertreten werden die klagenden Kommunen durch den Hessischen Städtetag, deren Präsidiumsmitglied Frau Bürgermeisterin Munck ist.
Hintergrund der Klage ist das Finanzausgleichs-änderungsgesetz mit dem der Gesetzgeber die so bezeichnete „Kompensationsumlage“ neu eingefügt hat. Die zwölf klagenden Kommunen wenden sich gegen eben diese bisher unbekannte Umlage. Denn erstmals im laufenden Rechnungsjahr 2011 müssen alle kreisangehörigen Kommunen diese Kompen-sationsumlage zahlen. Dabei kann es im Einzelfall, so auch bei der Stadt Hochheim am Main, erstmals dazu kommen, dass einzelne hessische Gemeinden mehr Geld an das Land abführen müssen als ihnen aus dem Topf des Finanzausgleichs zusteht. Sie erhalten damit eine „negative Schlüsselzuweisung“.
Der Hessische Städtetag hat schon im Gesetzgebungsverfahren darauf hingewiesen, dass der Landesgesetzgeber nicht befugt ist, den Städten durch Grundgesetz verbriefte Steuermittel zu entziehen. Nach der Hessischen Verfassung ist es Aufgabe des Landes seine Kommunen zu finanzieren.




