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Finanzen

Nachdem die Hess. Gemeindeordnung (HGO) durch Gesetz vom 31.01.2005 geändert und darin bis spätestens zum 01.01.2009 die Einführung der sog. Doppik vorgeschrieben wurde, hat die Stadt Hochheim am Main bereits zum 01.01.2007 ihr Rechnungswesen dahingehend erfolgreich umgestellt.

Die damit notwendig gewordene Eröffnungsbilanz wurde von der Revision beim Landrat des Main-Taunus-Kreises in der Zeit von April bis November 2009 geprüft. Der Magistrat der Stadt Hochheim am Main hat in seiner Sitzung am 12.01.2010 die geprüfte Bilanz beschlossen. Nachdem der Schlussbericht der Revision mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk endete, stellte die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hochheim am Main in deren Sitzung am 27. Mai 2010 die Eröffnungsbilanz in der vorliegenden Form fest.

Seit 2007 erfolgt die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans daher in der neuen Form und unter den neuen Rahmenbedingungen und Vorgaben der GemHVO -Doppik-.

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15. April 2010 beschloss das Gremium für die kommenden Haushaltsjahre 2011 und 2012 die Vorlage eines sog. Doppelhaushaltes mit der Intensität

„eine längerfristige Planbarkeit des Finanzbedarfes sicher zu stellen sowie die Aufgaben in Schwerpunkten zu bündeln. Aufgrund der in den nächsten Jahren nicht zu erwartenden Einnahmeverbesserungen müssen die Fraktionen hier handeln um die Schuldenlast abzubauen.“

Sie trifft dabei erstmals verbindliche Rahmenbedingungen für zwei Haushaltsjahre, die vor dem Hintergrund der anhaltenden Steuerausfälle und wachsender Lasten zu den schwierigsten der letzten Jahre und Jahrzehnte zu zählen sind.

Da auch der Entwurf dieses Doppelhaushalts leider wieder Fehlbeträge ausweist, ist mit der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung auch die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts zu beschließen.

Steuerwesen

Für das Jahr 2011 wurden letztmalig Jahressteuerbescheide verschickt. Wir weisen darauf hin, dass in den folgenden Jahren keineJahressteuerbescheide verschickt werden. Der letzte gültige Bescheidbehält solange seine Gültigkeit bis ein Änderungsbescheid ergeht.

Hochheim klagt gegen das Land Hessen

Die Stadt Hochheim am Main sowie weitere 11 hessischen Städte und Gemeinden haben am 06.12.2011 eine gemeinsame kommunale Grundrechtsklage beim Staatsgerichtshof in Kassel gegen das Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011 eingereicht.

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007.pdf 156,54 kB

Beteiligungsbericht 2011

Beteiligungsbericht 2011.pdf 137,79 kB

Bewertungsrichtline der Stadt Hochheim am Main

Bewertungsrichtlinie.pdf 128,26 kB

Inventurrichtlinie der Stadt Hochheim am Main

Inventurrichtlinie.pdf 181,62 kB