Wohngeld
Unter Wohngeld versteht man den Zuschuss des Staates zur Miete. Wohngeld kann sowohl von Personen, die zur Miete wohnen (Mietzuschuss), sowie von Personen die in selbst genutztem Eigentum wohnen (Lastenzuschuss), beansprucht werden.
Benötigte Unterlagen zur Antragsstellung Mietzuschuss:
- Mietvertrag
- Letzte Betriebs- und Heizkostenabrechnung
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Evtl. Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate
Berechnung :
Die Berechnung erfolgt im Main-Taunus-Kreis, Wohngeldstelle.
Kostenfreie Beratung und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie im Rathaus, Team Soziale Beratung, Zimmer 19 und 20. Gerne leiten wir Ihre Unterlagen an die Wohngeldstelle im Main-Taunus-Kreis weiter.
Ansprechpartner
Leistler, Marius
| Tel.: | 06146 / 900 - 152 |
| Fax: | 06146 / 900 - 199 |
| E-Mail: | leistler@hochheim.de |
| Zimmer-Nr.: | 20, EG |
Schleith, Karin
| Tel.: | 06146 / 900 - 151 |
| Fax: | 06146 / 900 - 199 |
| E-Mail: | schleith@hochheim.de |
| Zimmer-Nr.: | 19, EG |



