Taxen
Aufgaben nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Konzessionsangelegenheiten im Taxen- und Mietwagenverkehr
Taxenverkehr:
Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder
Verfahren:
Anhörung verschiedener Fachbehörden und Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch
die Erlaubnisbehörde
Antragstellung:
Der Antrag ist bei der Straßenverkehrsbehörde Hochheim zu stellen.
Antragsunterlagen:
- polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerblichen Zentralregister
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen-Mietwagenverkehrs
- Beilage zum Antrag der Leistungsfähigkeit
Ansprechpartner
Schön, Helmut
| Tel.: | 06146 / 900 - 135 |
| Fax: | 06146 / 900 - 199 |
| E-Mail: | helmut.schoen@hochheim.de |
| Zimmer-Nr.: | 5, EG |



