Parkausweis für Schwerbehinderte
Außergewöhnlich gehbehinderten Menschen (Merkzeichen aG) und Blinden (Merkzeichen Bl), werden Ausnahmegenehmigungen zur Parkerleichterung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) erteilt.
Weiterhin können besondere Gruppen schwer behinderter Menschen mit den Merkzeichen G oder B einen Antrag auf Parkerleichterung stellen.
Hierfür muss eine entsprechende Genehmigung durch das Versorgungsamt ausgestellt werden. Nach Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde wird beim Versorgungsamt hierfür eine Stellungnahme eingeholt.
Ansprechpartner
Schön, Helmut
| Tel.: | 06146 / 900 - 135 |
| Fax: | 06146 / 900 - 199 |
| E-Mail: | helmut.schoen@hochheim.de |
| Zimmer-Nr.: | 5, EG |



