Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
Leistungsberechtigte :
- Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
- Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
- Personen die keinen Anspruch auf ALG 2 mehr haben, da sie sich vermutlich länger als 6 Monate in einer stationären Einrichtung befinden
Leistungen :
| alleinstehende Person | 364 Euro |
| allein erziehende Person | 364 Euro |
| volljährige Person mit minderjährigem Partner | 364 Euro |
| Partner, wenn beide volljährig sind, jeweils | 328 Euro |
| Kind ab Beginn des 15. Lebensjahres | 275 Euro |
| Kind ab 7 und bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres | 242 Euro |
| Kind bis 6 Jahre | 213 Euro |
Benötigte Unterlagen :
- gültige Ausweise (Personalausweise, Reisepass)
- aktuelle Meldebescheinigungen
- Sozialversicherungsausweise
- Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkasse / Versicherungskarte
- Rentenanpassungsmitteilung
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate - keine Onlineausdrucke
- Mietbescheinigung
- Mietvertrag
- weitere Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag
Kostenfreie Beratung und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie im Rathaus, Team Soziale Beratung, Zimmer 19 und 20.
Gerne leiten wir Ihre Unterlagen an das Amt für Arbeit und Soziales im Main-Taunus-Kreis weiter.
Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zum Ausdrucken
Ansprechpartner
Leistler, Marius
| Tel.: | 06146 / 900 - 152 |
| Fax: | 06146 / 900 - 199 |
| E-Mail: | leistler@hochheim.de |
| Zimmer-Nr.: | 20, EG |
Schleith, Karin
| Tel.: | 06146 / 900 - 151 |
| Fax: | 06146 / 900 - 199 |
| E-Mail: | schleith@hochheim.de |
| Zimmer-Nr.: | 19, EG |



