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Veranstaltungen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)

Leistungsberechtigte :

  • Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
  • Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
  • Personen die keinen Anspruch auf ALG 2 mehr haben, da sie sich vermutlich länger als 6 Monate in einer stationären Einrichtung befinden

Leistungen :

alleinstehende Person 364 Euro
allein erziehende Person 364 Euro
volljährige Person mit minderjährigem Partner 364 Euro
Partner, wenn beide volljährig sind, jeweils 328 Euro
Kind ab Beginn des 15. Lebensjahres 275 Euro
Kind ab 7 und bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 242 Euro
Kind bis 6 Jahre 213 Euro

Benötigte Unterlagen :

  • gültige Ausweise (Personalausweise, Reisepass)
  • aktuelle Meldebescheinigungen
  • Sozialversicherungsausweise
  • Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkasse / Versicherungskarte
  • Rentenanpassungsmitteilung
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate - keine Onlineausdrucke
  • Mietbescheinigung
  • Mietvertrag
  • weitere Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag

Beim Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Befreiung von der Rundfunkgebühr möglich.

Kostenfreie Beratung und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie im Rathaus, Team Soziale Beratung, Zimmer 19 und 20.
Gerne leiten wir Ihre Unterlagen an das Amt für Arbeit und Soziales im Main-Taunus-Kreis weiter.

Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zum Ausdrucken

Mietbescheinigung zur Vorlage beim Main-Taunus-Kreis

Ansprechpartner

Leistler, Marius

Tel.: 06146 / 900 - 152
Fax: 06146 / 900 - 199
E-Mail: leistler@hochheim.de
Zimmer-Nr.: 20, EG

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Schleith, Karin

Tel.: 06146 / 900 - 151
Fax: 06146 / 900 - 199
E-Mail: schleith@hochheim.de
Zimmer-Nr.: 19, EG

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