Grabmalgenehmigungen
Grabmale müssen gemäß der Friedhofssatzung vor der Aufstellunggenehmigt werden. Es gibt sowohl Kriterien zur Optik, bestimmte Maßeund vor allem zur Standsicherheit.
Siehe Friedhofsordnung
§ 19 Allgemeine Grundsätze
§ 20 Standsicherheit
§ 21 Größe der Grabmale
§ 22 Grabeinfassungen, Grababdeckungen
Siehe zweiter Nachtrag zur Friedhofsordnung
Neufassung des § 22
Gebührensatzung zur Friedhofsordnung
§ 13 Genehmigungsgebühren zur Aufstellung von Grabeinrichtungen
Für die Genehmigung zur Errichtung von Grabeinrichtungen sind 40,00 € zu entrichten.
Ansprechpartner
Mader, Henny
| Tel.: | 06146 / 900 - 166 |
| Fax: | 06146 / 900 - 191 |
| E-Mail: | mader@hochheim.de |
| Zimmer-Nr.: | 109, 1. OG |



