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Veranstaltungen

Grabmalgenehmigungen

Grabmale müssen gemäß der Friedhofssatzung vor der Aufstellunggenehmigt werden. Es gibt sowohl Kriterien zur Optik, bestimmte Maßeund vor allem zur Standsicherheit.

Siehe Friedhofsordnung

§ 19 Allgemeine Grundsätze
§ 20 Standsicherheit
§ 21 Größe der Grabmale
§ 22 Grabeinfassungen, Grababdeckungen

Siehe zweiter Nachtrag zur Friedhofsordnung

Neufassung des § 22

Gebührensatzung zur Friedhofsordnung

§ 13 Genehmigungsgebühren zur Aufstellung von Grabeinrichtungen
Für die Genehmigung zur Errichtung von Grabeinrichtungen sind 40,00 € zu entrichten.

Ansprechpartner

Mader, Henny

Tel.: 06146 / 900 - 166
Fax: 06146 / 900 - 191
E-Mail: mader@hochheim.de
Zimmer-Nr.: 109, 1. OG

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Friedhofsordnung

Friedofsordnung.pdf 36,28 kB

Zweiter Nachtrag Friedhofsordnung

Zweiter Nachtrag Friedhofsordnung.pdf 5,14 kB