Gießwasserzähler
Bei der Berechnung von Kanalgebühren bleiben solche Frischwassermengen unberücksichtigt, welche nicht der Abwasserbeseitigung zugeführt werden, beispielsweise Gießwasser. In diesem Fall ist die hierfür verwendete Wassermenge über einen privaten Sonderwasserzähler zu erfassen. Der Zähler muß von den Stadtwerken erfaßt und verplombt werden. Gegen Kostenerstattung bitten die Stadtwerke auch die Montage eines solchen Zählers an (Aufschraubzähler auf vorhandenen Wasserhahn)
Ansprechpartner
Vowinkel, Alfred
| Tel.: | 06146 / 8376 - 20 |
| Fax: | 06146 / 8376 - 29 |
| E-Mail: | vowinkel@hochheim.de |



