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Veranstaltungen

Brunnen

Die Herstellung eines Brunnens ist bei der Unteren Wasserbehörde (Landrat des Main-Taunus-Kreises, Am Kreishaus 1-5, Hofheim) anzuzeigen. Soweit gefördertes Brunnenwasser  der Kanalisation zugeführt wird (Toilettenspülung, Waschmaschine, Schwimmbäder) gilt es als gebührenpflichtiges Abwasser.
Die Brunnenanlage ist dann mit einem Wasserzähler zu versehen.

Ansprechpartner

Petry, Jörg

Anschrift:
Burgeffstraße 32
65239 Hochheim am Main

Tel.: 06146 / 900 - 231
Fax: 06146 / 900 - 269
E-Mail: joerg.petry@hochheim.de