Sie benutzen eine veraltete Browserversion.
Um den vollen Funktionsumfag der Seite zu gewährleisten, verwenden Sie bitte einen aktuellen Internetbrowser. DOWNLOAD »

Veranstaltungen

Baumfällungen

Informationen über Genehmigungskriterien für Baumfällungen im Stadtgebiet Hochheim.

Baumfällungen dürfen grundsätzlich nur in der Zeit vom 01. Oktober bis 01. März des Folgejahres durchgeführt werden (wegen der dann beginnenden Brut- und Setzzeit).
Ausgenommen hiervon sind Fällungen, die aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht (Bruch- oder Umsturzgefahr) nicht aufschiebbar sind.
Falls ein Baum nicht in einem Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt ist, oder gemäß der Stellplatzsatzung gepflanzt werden mußte, oder es sich um ein Naturdenkmal handelt, kann die Fällung in der oben genannten Zeitspanne für den bebauten Innenbereich ohne Genehmigung vorgenommen werden.
Im Außenbereich (außerhalb der Ortslage) und bei den genannten Voraussetzungen (siehe oben) ist eine Genehmigung einzuholen.

Ansprechpartner

Korinth, Helga

Tel.: 06146 / 900 - 164
Fax: 06146 / 900 - 191
E-Mail: korinth@hochheim.de
Zimmer-Nr.: 113, 1. OG