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Veranstaltungen

Bauantrag

Bauvorhaben sind grundsätzlich baugenehmigungspflichtig (§ 54 Hess. Bauordnung HBO). Abweichungen von diesem Grundsatz werden ausdrücklich definiert (§§ 55 und 56 HBO). Zuständige Bauaufsichtsbehörde ist der Main-Taunus-Kreis (www.mtk.org). Die Übereinstimmung mit örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan, Einfügen in die nähere Umgebung, etc.) prüft die Gemeinde im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit.

Ansprechpartner

Jakob-Landmesser, Martin

Tel.: 06146 / 900 - 161
Fax: 06146 / 900 - 191
E-Mail: jakob-landmesser@hochheim.de
Zimmer-Nr.: 112, 1. OG

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