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Alles Wissenswerte Rund um die Biotonne
Aus den gesammelten Küchen- und Gartenabfällen entsteht Biomüll, dieser wird kompostiert, so dass er als wertvoller Dünger zur Bodenverbesserung in der Landwirtschaft eingesetzt werden kann. Die Biogasanlage des Deponieparks in Flörsheim-Wicker sorgt dafür, dass aus Ihrem Biomüll neue Energie entsteht.
Das gehört in die Biotonne Und sonst nichts!
Küchenabfälle, z.B. Gemüse, Salat, Obst, Obstschalen ( auch von Südfrüchten ),Brotreste, Eierschalen, Nussschalen, Kaffeefilter, Teebeutel, Speisereste, Sonstige organische Abälle z.B. Haare, Federn, Kleintiermist, Holzwolle, Küchenkrepp, Papierhandtücher, Papierservietten, verdorbene Nahrungsmittel, z.B. verschimmeltes Brot, Milchprodukte (ohne Verpackung ) Grünabfälle, Rasenschnitt, Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, Blumen, Laub, Nadeln, Unkraut, Baumrinde, Fallobst, Ernterückstände von Blumen und Gemüsenbeeten.
Das gehört nicht n i c h t in die Biotonne!
Dosen, Glas, Gummi, Leder, Metalle, Plastiktüten und andere Kunststoffe, Keramik,Steine, Hygieneartikel, Windeln, Hundekot, Staubsaugerbeutel, Textilien, Verpackungen, Zigarettenkippen, Flüssige Abfälle, Tierkadaver, Sondermüll, Baterien, Straßenkehricht.
Die Leerung der Biotonne erfolgt jeweils freitags im 14 tägigem Rhytmus. Die genauen Leeertagen sind im nebenstehenden Müllkalender 2012 ersichtlich.
Das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz bringt auch Änderungen bei der Hochheimer Müllentsorgung mit sich.
So sind Bioabfall (soweit dieser nicht selbst kompostiert wird), sowie Papier und Kartonagen, getrennt vom Restmüll zu erfassen und zu verwerten. Dies bedeutet, dass für die Stadt die gesetzliche Verpflichtung besteht, die Biotonne und die getrennte Sammlung von Altpapier flächendeckend einzuführen.
Zum 1.März 2013 ist der Entsorgungsvertrag für die Entsorgung u.a. von Rest- und Sperrmüll europaweit neu auszuschreiben. Dabei müssen die Vorgaben dies Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes umgesetzt werden. Für die Hochheimer und Massenheimer Bürger bringt die bundesgesetzliche Änderung Umstellungen mit sich.
Die Biotonne wird flächendeckend eingeführt. Dabei ist grundsätzlich geplant, die Leerung der Biotonnen 14 tägig alternierend zur Restmülltonne zu leeren (1 Woche Bioabfall, die folgende Woche Restmüllabfuhr). Es ist vorgesehen, die Bioabfalltonnen in den Sommermonaten wöchentlich zu leeren. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Tonnengrößen beibehalten werden können.
Die Eigenkompostierung biogenen Abfalls soll weiterhin ermöglicht werden.
Das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz bringt auch Änderungen bei der Hochheimer Müllentsorgung mit sich.
So sind Bioabfall (soweit dieser nicht selbst kompostiert wird), sowie Papier und Kartonagen, getrennt vom Restmüll zu erfassen und zu verwerten. Dies bedeutet, dass für die Stadt die gesetzliche Verpflichtung besteht, die Biotonne und die getrennte Sammlung von Altpapier flächendeckend einzuführen.
Zum 1.März 2013 ist der Entsorgungsvertrag für die Entsorgung u.a. von Rest- und Sperrmüll europaweit neu auszuschreiben. Dabei müssen die Vorgaben dies Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes umgesetzt werden. Für die Hochheimer und Massenheimer Bürger bringt die bundesgesetzliche Änderung Umstellungen mit sich.
Die Biotonne wird flächendeckend eingeführt. Dabei ist grundsätzlich geplant, die Leerung der Biotonnen 14 tägig alternierend zur Restmülltonne zu leeren (1 Woche Bioabfall, die folgende Woche Restmüllabfuhr). Es ist vorgesehen, die Bioabfalltonnen in den Sommermonaten wöchentlich zu leeren. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Tonnengrößen beibehalten werden können.
Die Eigenkompostierung biogenen Abfalls soll weiterhin ermöglicht werden.




