Zulassung von Radverkehr in Einbahnstraßen
Mit der 46. StVO-Novelle und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften wurden die Grundlagen für das Öffnen von Einbahnstraßen für den Radverkehr in die entgegengesetzte Richtung total verändert. Demnach ist keine Mindestbreite erforderlich, wenn die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 Km/h beträgt und ausreichend Begegnungsbreite (z.B. Grundstückzufahrten, Parklücken) bestehen. Es ist Wille des Verordnungsgebers, die bisher nur ausnahmsweise mögliche Öffnung für Radfahrer zur Regel werden zu lassen. Allerdings nur mit der üblichen gesonderten Beschilderung.
Die 46. StVO-Novelle ist zwar aus anderen Gründen nicht wirksam geworden und soll in diesen Tagen neu veröffentlicht werden; aber die Verwaltungsvorschriften dazu sollen umgesetzt werden. Magistrat, Polizei und Straßenverkehrsbehörde haben für den Kernstadtbereich eine erste Prüfung der dort vorhandenen Einbahnstraßen durchgeführt und kamen zu folgendem Ergebnis: Die folgenden Straßen erfüllen die geforderten Kriterien und sind somit für den gegenläufigen Radverkehr freizugeben:
- Frankfurter Straße zwischen Delkenheimer Straße und Weiherstraße
- Mainzer Straße zwischen Weiherstraße und Wiesbadener Straße
- Weiherstraße zwischen Am Plan und Alleestraße
- Nordenstädter Straße zwischen Alleestraße und Breslauer Ring
- Kauthstraße zwischen Marzelstraße und Burgeffstraße
- Hintergasse zwischen Frankfurter Straße und Kirchstraße
Mit Anbringung der Beschilderung, die Anfang des kommenden Jahres komplett sein soll, wird die neue Verkehrsregelung wirksam. Es wird eine Testphase vorgesehen, damit Gefahrensituationen, die vorher nicht absehbar waren, erkannt und beseitigt werden können.
Änderung der Vorfahrtsregelung in der Weiherstraße und Nordenstädter Straße
Die Weiherstraße und die Nordenstädter Straße sind von Alters her „Vorfahrtstraßen.“ Der schnelle Abfluss in Richtung Norden soll dadurch gefördert werden. Beide Straßen führen mitten durch die Kernstadt, die vor Jahren zur einheitlichen 30-km-Zone erklärt wurde.
Nach der Straßenverkehrsordnung sind Vorfahrtsstraßen in Tempo-30-Zonen nicht mehr zulässig. Die in der Weiherstraße und Nordenstädter Straße zwischen Burgeffstraße und Breslauer Ring angeordnete Vorfahrtstraße (Zeichen 306) steht nicht im Einklang mit der StVO und ihren Verwaltungsvorschriften und ist daher aufzuheben. Zonen-Anordnungen dürfen sich nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs und weitere Vorfahrtstraßen erstrecken. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Regel nach § 8 Abs. 1 StVO „Rechts vor Links“ gelten.
Wir werden in der ersten Januar-Woche 2012 die Vorfahrtsregelung in der Weiherstraße und Nordenstädter Straße aufheben, so dass auch dort, wie in der übrigen Kernstadt innerhalb des Ringes, die „Rechts-vor-Links-Regel“ gilt.. Entsprechende Hinweisschilder werden an den betroffenen Kreuzungen aufgestellt.
Als positive Auswirkung wird erwartet, dass sich die Fahrweise aufgrund der „Rechts vor Links“ Regelung verlangsamen wird und so einer mögliche Raserei entgegengewirkt werden kann.
Der Magistrat hat sich in diesem Zusammenhang mit der Frage befasst, ob die vor der Baumaßnahme in der Taunusstraße dort und in der Margarethenstraße eingerichtete Einbahnstraße wieder eingeführt werden soll oder nicht. Er hat sich dafür ausgesprochen, in den zwischen Delkenheimer Straße und Weiherstraße liegenden Teilstücken der Taunusstraße und der Margarethenstraße nach Beendigung der Straßenbaumaßnahme Zwei-Richtungs-Verkehr zuzulassen. In einer Testphase soll geprüft werden, ob sich die während der Baumaßnahme geänderte Verkehrsführung fortsetzen lässt, oder aber etwa aufgrund negativer Auswirkungen auf den Verkehrsablauf die Einbahnstraßeregelung wieder eingeführt werden muss.
Die Meinungsumfrage unter den Bewohnern des westlichen Kernstadtbereichs über die Erfahrungen bei der Aufhebung der Einbahnregelung in der Wilhelmstraße und der Claßmannstraße wird in Kürze ausgewertet. Eine weitere Verkehrszählung soll Daten über die Auswirkung der Maßnahme auf die Verkehrsströme erbringen. Wann die vergleichende Verkehrszählung stattfinden wird, hängt auch von den Witterungsverhältnissen ab. Bei Glätte oder starkem Nebel werden keine objektiven Strombelastungszahlen zu ermitteln sein. Die Auswertung aller Daten wird sicherlich erst Anfang 2012 erfolgen; bis dahin verbleibt es bei der Erprobungs- und Testphase.



