Fluglärm: Regierungspräsidium Darmstadt informiert in Hochheim über das Verfahren bei Schallschutzmaßnahmen
Eigentümern von Gebäuden, die innerhalb der Tag-Schutzzone 1 und der Nacht-Schutzzone des am 13. Oktober 2011 neu in Kraft getretenen Lärmschutzbereichs des Verkehrsflughafens Frankfurt Main liegen, können Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen erstattet werden. Das Regierungspräsidium in Darmstadt ist zuständige Behörde für das Antragsverfahren.
Die Südstadt und große Teile der Oststadt liegen in der vom Hessischen Wirtschafts- und Verkehrsministerium festgesetzten Nacht-Schutzzone. Die Kosten für notwendige Maßnahmen zum Schallschutz für Schlafräume können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt und erstattet werden.
Die Verantwortlichen beim Regierungspräsidium Darmstadt haben sich bereit erklärt, nach Hochheim zu kommen, um interessierte Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu beraten. Der Informationsabend findet am Mittwoch, 14. Dezember 2011, 19.30 Uhr, im Vereinsheim der Spielvereinigung 07, Richard-Basting-Sportanlage, Massenheimer Landstraße, statt.
Wir laden alle Betroffenen ein, das Beratungsangebot zu nutzen.



