Erneut einstimmig: Stadtverordnetenversammlung beschließt Resolution zur Situation in Hochheim nach Inbetriebnahme der neuen Landebahn
In der Sitzung am 2. November 2011 haben die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung eine Resolution verfasst, die sich mit den Folgen des 21. Oktober auseinander setzt. Sie richtet sich an das Land Hessen, hier an den Hessischen Ministerpräsidenten, das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und die Fraktionen im Hessischen Landtag.
Daneben werden die klaren Forderungen an den Main-Taunus-Kreis, die Kommission zur Abwehr des Fluglärms, die Zukunft Rhein-Main Aktion gegen Flughafenausbau, die Deutsche Flugsicherung GmbH und die Firma Fraport AG geschickt. Wichtige Forderungen sind ein konsequentes Nachtflugverbot, die Entwicklung lärmärmerer Ab- und Anflugrouten und –höhen und die strikte Einhaltung der genehmigten Ideal-Flugrouten. Erneut stellen die Vertreter der Bürgerschaft Hochheims fest, dass diese Flughafenerweiterung nicht raumverträglich ist.
Der Text der Resolution lautet wie folg:
Resolution der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hochheim am Main zur aktuellen Situation nach Inbetriebnahme der neuen Landebahn Nordwest des Flughafens Frankfurt am Main
1. Ausgangssituation
Mit der Eröffnung der neuen Nordwest-Landebahn am 21. Oktober 2011 leiden viele Einwohner Hochheims, insbesondere die in der Südstadt und in der Oststadt wohnenden, unter der Dauerbeschallung durch im Landeanflug befindliche Flugzeuge. Der dabei entstehende Fluglärm übertrifft die schlimmsten Befürchtungen.
In den bisher vom Lärm der startenden Flugzeuge belasteten Wohngebieten der Weststadt und der Kernstadt ist die in Aussicht gestellte Reduzierung der Belastungen durch Verlagerungen großer Teile der Starts auf die Südumfliegung noch nicht eingetreten. Noch immer donnern bei Westbetrieb startende Flugzeuge in niedriger Höhe über Hochheim.
Sowohl bei Betriebsrichtung 07 (Landungen von Westen über Hochheim) als auch bei Betriebsrichtung 25 (Starts in Richtung Nordwesten über Hochheim) zeigen die Flugspuren eine unnötig breite Streuung links und rechts der Ideallinie und sorgen dadurch für zusätzliche Lärmbetroffenheiten.
Das Nachtflugverbot, zum 30. Oktober 2011 vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof verfügt, bringt zwar den vom Fluglärm extrem betroffenen Menschen eine sechsstündige Entlastung; die Zeit reicht aber nicht aus für einen erholsamen Schlaf.
Die Stadtverordnetenversammlung hat den Magistrat beauftragt, ein Fluglärmmessgerät anzuschaffen und einen geeigneten Aufstellungsort vorzuschlagen.
Weitere Emissionen, wie beispielsweise der immer wieder wahrzunehmende Geruch von Kerosin bei Betriebsrichtung 07, sowie die real gewordene Gefahr von Wirbelschleppenschäden an Gebäuden bedrohen und beeinträchtigen zusätzlich Gesundheit und Lebensqualität der hier wohnenden und arbeitenden Menschen.
2. Forderungen
Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt erneut ihre Forderung nach einem konsequenten Nachtflugverbot in der Zeit von 22 bis 6 Uhr.
Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Deutsche Flugsicherung (DFS) auf, lärmärmere Ab- und Anflugrouten und –höhen zu entwickeln, die Lärmkorridore deutlich zu verengen und ein Überfliegen der Wohngebiete zu vermeiden. Eine deutliche Reduzierung der geplanten Flugbewegungen ist dazu unumgänglich.
Die Stadtverordnetenversammlung fordert nachdrücklich die Einhaltung der vorgesehenen Ideallinien auf den Anfluggrundlinien und den Startrouten. Das „Abkürzen“ des Flugweges von der Südumfliegung zum Zielpunkt TABUM über Hochheimer Wohngebiete, wie es durch Flugspuraufzeichnungen zu beobachten ist, muss eingestellt werden.
Die Ursachen für Geruchsbelästigungen, unnötige Lärmbelästigung, Schäden an Häusern sind von den Verantwortlichen zu ermitteln und abzustellen.
Die Stadtverordnetenversammlung stellt erneut fest, dass die Flughafenerweiterung mit der damit verbundenen Kapazitätssteigerung nicht raumverträglich ist. Gemeinsam mit den Gebietskörperschaften, Verbänden und Initiativen in der Region Rhein-Main werden wir alles unternehmen, um den Schaden, den diese Maßnahme nach sich zieht, zu begrenzen.



