Fluglärm in Hochheim: für viele schlimmer als befürchtet
Seit 2007, dem Jahr, in dem das Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium den Planfeststellungs-beschluss für den Ausbau des Frankfurter Flughafens erließ, steht fest: Große Wohngebiete in Hochheim werden vom Anflug auf die neue Landebahn betroffen!
Stadtverordnetenversammlung und Magistrat haben alle juristischen und politischen Mittel eingesetzt, um die neue Landebahn und den damit verbundenen Kapazitätszuwachs mit extremen negativen Auswirkungen für die Bevölkerung zu verhindern. Die eingereichte Klage gegen den Planfeststellungs-beschluss ruht beim Hessischen Verwaltungsgerichts-hof. Der zuständige Senat wird sie erst dann aufrufen und verhandeln, wenn die höchste Instanz, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, im März nächsten Jahres über Revisionen entschieden hat, mit denen die Beschlüsse in einigen Musterverfahren überprüft werden sollen.
Klar hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof sich über die Zulässigkeit der neuen Landebahn ausgelassen: alle Gründe, die gegen die Kapazitätssteigerung von derzeit 500.000 auf 701.000 Flugbewegungen im Jahr vorgebracht wurden, verblassten gegenüber der wirtschaftlichen Bedeutung des Großflughafens für Deutschland und Europa. Die äußerst widersprüchliche Arbeitsplatzprognose wurde zum Totschlagsargument für alle anderen Gründe gegen Mehrbelastungen, die an die Gesundheit der Menschen gehen.
Der Magistrat hat sich in seiner letzten Sitzung mit den Auswirkungen befasst, die der 21. Oktober, der Tag der Inbetriebnahme der neuen Landebahn für Hochheim hat. An den ersten fünf Tagen herrschte die Betriebsrichtung 07 vor: alle Landungen in Frankfurt verliefen von Westen kommend am Main entlang, die Hälfte von ihnen auf der 1.400 m näher an Hochheim herangeführten Anfluggrundlinie für die neue Bahn. Viele Einwohner der Südstadt, der östlichen Wohngebiete und der Altstadt haben sich entsetzt, zornig und betroffen an die Stadtverwaltung gewendet, um ihren Unmut über den neuen Lärm auszudrücken. Bürgermeisterin Angelika Munck: „Die Mitglieder des Magistrates teilen die Verärgerung und das Entsetzen vieler Bürgerinnen und Bürger über die Auswirkungen der neuen Landebahn. Wir werden weiter kämpfen für aktive Schallschutzmaßnahmen, alternative An- und Abflugverfahren, leisere Maschinen, um die Belastung der betroffenen Menschen zu reduzieren.“ Der Wunsch nach einer Begrenzung der Flugbewegungen , also der Einführung einer Lärmobergrenze, die wegen der damit einhergehenden Gesundheitsgefährdung für die dort Lebenden nicht überschritten werden kann, konnte bisher nicht umgesetzt werden. Vielleicht schafft die derzeit laufende große Gesundheitsstudie die dazu notwendigen wissenschaftlichen Grundlagen. „Fluglärm macht krank,“ so die Bürgermeisterin, „die Grenzen der Zumutbarkeit sind nun auch in Hochheim überschritten worden.“
Der Magistrat hofft, dass das überraschend ausgesprochene gerichtliche Nachtflugverbot, das ab 30. Oktober zunächst einmal bis Mitte März 2012 gilt, von Dauer sein wird. Allerdings lautet auch hier die Grundforderung: „Während der üblichen Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr darf kein Flugbetrieb stattfinden! Die Menschen in der Rhein-Main-Region brauchen diese Zeit zum Regenerieren, weil die Belastungen am Tage exorbitant hoch und belastend sind,“ erläutert Frau Munck die Ansicht der Magistratsmitglieder. „Erschreckend ist für uns der Einfluss der Luftverkehrslobby auf die Politik. Während der schönen Reden bei der Einweihung am letzten Freitag bedankte sich die Luftverkehrswirtschaft schon bei unserem Wirtschaftsminister Dr. Posch dafür, dass er praktikable Ausnahmegenehmigungen für Verspätungen und Verfrühungen trotz Nachtflugverbot in Aussicht gestellt hat. Das ist ein Skandal! Das zeugt von einer nicht zu ertragenden Arroganz von Seiten der Politik bzw. des Fachministers. Mit solchen Tricks darf das Nachtflugverbot nicht ausgehöhlt werden! Unsere ganze Hoffnung ruht nun in der Entscheidung in Leipzig im nächsten März. Das Gericht muss dieser politischen Allmacht einen Riegel vorschieben und die Interessen der wehrlosen Bevölkerung als wesentliches Entscheidungskriterium über die Profitinteressen stellen.“



