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Veranstaltungen

Feuerwerk an Silvester - Hinweise der Stadtverwaltung

Wir weisen darauf hin, dass die Verordnung zum Sprengstoffgesetz Feuerwerk in der Nähe von geschützten Gebäuden verbietet. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen war bisher bereits aus Lärmschutzgründen verboten.

Seit dem Jahr 2009 ist es nunmehr aus Gründen des Brandschutzes auch generell verboten, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern abzubrennen. Wer dagegen verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Wird in anderen Bereichen das neue Jahr mit Feuerwerk „begrüßt“, so bleiben dadurch leider hässliche Überreste.

Den Spaziergängern bietet sich kein schöner Anblick am Neujahrsmorgen. Abgebrannte Feuerwerkskörper, Papierfetzen und Böller liegen an verschiedenen Örtlichkeiten herum.

Wir bitten alle ihren Pflichten als Bürgerinnen und als „Silvester-Feuerwerker“ nachzugehen. Die Partyüberreste gehören abgekühlt in die Restmülltonne und nicht auf die Straßen der Stadt Hochheim am Main.