Bauverwaltung / Bauordnung
Hier erhalten Sie Informationen, was beim Bauen alles rechtlich zu beachten ist!
Jakob-Landmesser, Martin
| Tel.: | 06146 / 900 - 161 |
| Fax: | 06146 / 900 - 191 |
| E-Mail: | jakob-landmesser@hochheim.de |
| Zimmer-Nr.: | 112, 1. OG |
Bauantrag
Bauvorhaben sind grundsätzlich baugenehmigungspflichtig (§ 54 Hess. Bauordnung HBO). Abweichungen von diesem Grundsatz werden ausdrücklich definiert (§§ 55 und 56 HBO). Zuständige Bauaufsichtsbehörde ist der Main-Taunus-Kreis (www.mtk.org). Die Übereinstimmung mit örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan, Einfügen in die nähere Umgebung, etc.) prüft die Gemeinde im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit.
Bauordnung/Bauverwaltung
Die Bauordnung regelt die Anforderungen, die bei Bauvorhaben zu beachten sind. Diese sind insbesondere Sicherheitsanforderungen wie Brandschutz, Standsicherheit etc., Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse, Nachbarschutz und Fragen der Genehmigungsverfahren. Zuständige Bauaufsichtsbehörde ist der Main-Taunus-Kreis (www.mtk.org).
Die Hochheimer Bauverwaltung unterhält ein städtisches Archiv grundstücksbezogener Bauakten, in denen genehmigte Baupläne von Gebäuden enthalten sind.
Energieberatung
Beratung der Bürger zu Fragen der Energieeffizienz in Gebäuden. In Zusammenarbeit mit dem Energieberatungszentrum des Main-Taunus-Kreises.
Energiebratungszentrum Main-Taunus e.V.,
Hauptstr.38,
65830 Hattersheim, Tel.: 06190 / 34 50
oder im Internet: www.ebz-mtk.de



