Anmeldung Nebenwohnung

Gemäß Bundesmeldegesetz ist der Wechsel eines Wohnsitzes innerhalb von vierzehn Tagen bei der neuen Wohnsitzgemeinde anzumelden.

Unterlagen

Mitzubringen sind:

  • Wohnungsgeberbescheinigung gem.§ 19 Bundesmeldegesetz (siehe Download)
  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis aller anzumeldenden Personen
  • bei Vorlage eines ausländischen Passes (Meldenachweis der Hauptsitzgemeinde)

Hinweise

  • Persönliche Vorsprache und eine Terminvereinbarung ist erforderlich
  • Die Hauptwohnsitzgemeinde muss sich im Inland befinden!
  • Die Anmeldung einer Nebenwohnung am Hauptwohnsitz ist nicht möglich!

Kosten

entfällt

Bearbeitungsdauer

sofort