Abmeldung Nebenwohnung

Zuständig für die Abmeldung einer Nebenwohnung ist die Hauptwohnsitzgemeinde.

Unterlagen

Vorzulegende Nachweise für die Abmeldung einer Nebenwohnung:

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis aller abzumeldenden Personen

Hinweise

  • Bei persönlicher Vorsprache ist eine Terminvereinbarung erforderlich
  • Eine schriftliche Abmeldung ist auf Anfrage möglich

Kosten

gebührenfrei

Bearbeitungsdauer

Sofort / bis zu 14 Tagen bei schriftlicher Abmeldung